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Kostenlose Schlichtung bei Streit mit der Bank

Rechtsstreitigkeiten sind teuer. Wer Meinungsverschiedenheiten mit seiner Bank hat, kann erst einmal kostenlos einen unabhängigen Schlichter einschalten - darauf weist der Bundesverband Deutscher Banken jetzt hin. Wenn es beispielsweise Streit um unberechtigte Abbuchungen, überhöhte Gebühren oder um die Kostenübernahme bei Missbrauch einer Zahlungskarte gibt, kann man sich an www.bankenombudsmann.de wenden. Die Ombudsleute des Bankenverbands schlichten Unstimmigkeiten zwischen privaten Geschäftsbanken und ihren Kunden. Sparkassen, Volksbanken, Landesbanken und Bausparkassen unterhalten eigene Schlichtungsstellen. Auch deren Adressen sind beim Bankenverband abrufbar oder in der jeweiligen Geschäftsstelle vor Ort zu erfahren.

Kundenbeschwerden leiten die Schlichtungsstellen an die Geschäftsleitung der betroffenen Bank oder Sparkasse weiter. Die Bank muss binnen eines Monats Stellung nehmen. Anschließend entscheidet der Ombudsmann und leitet die Entscheidung beiden Parteien zu. Die beteiligte Bank ist an Schlichtungssprüche bis zu einem Beschwerdegegenstand von 5.000 Euro gebunden. Das gilt jedoch nicht für den Kunden: Ist er mit dem Schlichtungsspruch unzufrieden, bleibt es ihm unbenommen, weitere rechtliche Schritte zu ergreifen - zum Beispiel gegen die Bank zu klagen. Rechtsnachteile wie eine Verjährung braucht man nicht zu fürchten, wenn man bei Konflikten mit der Bank zunächst die Schlichtungsstelle einschaltet. Während des Schlichtungsverfahrens wird die Verjährungsfrist "gehemmt", die Dauer des Verfahrens wird bei der Berechnung der Verjährungsfrist also nicht eingerechnet.

Von 2003 bis 2007 hat die Schlichtungsstelle des Bankenverbandes nach eigener Aussage insgesamt 10.840 Kundenbeschwerden bearbeitet. Mehr als die Hälfte (5.542 Fälle) wurde im Interesse des Kunden gelöst. Bei 32,5 Prozent aller Beschwerden im vergangenen Jahr 2007 ging es um Fragen des Zahlungsverkehrs, bei 25 Prozent um Kredite und bei 22 Prozent um das Wertpapiergeschäft. Das Schlichtungssystem der Banken und Sparkassen ist zwar grundsätzlich für Verbraucher gedacht, auch Unternehmen und Selbstständige können den Dienst der Ombudsleute aber kostenlos nutzen.



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